Geschichte04. August 2026ca. 13 Min. Lesezeit
Hamburg 2024: Das letzte Urteil — nie vollstreckt
Eine 95-jährige Frau im Rollstuhl. 'Ich rede lieber im Stehen, aber das fällt mir gerade schwer.' 1 Jahr und 4 Monate. Nie angetreten. Bis zu ihrem Tod nicht rechtskräftig.
Am 26. Juni 2024 rollte ein Rollstuhl in den Saal des Landgerichts Hamburg. Darin saß eine 95-jährige Frau, die seit 20 Jahren den Holocaust leugnete und dafür verurteilt worden war. Sie fragte, ob sie sitzen bleiben dürfe. „Ich rede lieber im Stehen, aber das fällt mir gerade schwer." Sie durfte. Wortgewandt, mit bemerkenswert fester, klarer Stimme hielt sie eine Verteidigungsrede. Blickte aufmerksam zur Richterin, zur Staatsanwältin, zu ihrem Verteidiger Wolfram Nahrath. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Tat: zweimal 2015
Staatsanwältin Friederike Brümmer warf Haverbeck Volksverhetzung in zwei Fällen vor. Die Taten lagen neun Jahre zurück. Am 21. April 2015, am Rande des Prozesses gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg, hatte Haverbeck vor Journalisten gesagt, Auschwitz sei ein Arbeitslager, kein Vernichtungslager gewesen. In einem Fernsehinterview für das NDR-Magazin Panorama hatte sie verneint, dass es dort eine Massenvernichtung von Menschen gab. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *n-tv* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Amtsgericht Hamburg hatte sie 2015 zu 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwältin hatte damals von „fanatischer Verblendung" gesprochen. Das Gericht hatte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil frühere Verurteilungen Haverbeck nicht davon abgehalten hatten, erneut die Judenvernichtung zu leugnen. Haverbeck legte Berufung ein. Und dann vergingen neun Jahre.
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Haverbeck im Gerichtssaal
Sie sagte, was sie in jedem Verfahren sagte: Sie habe nie den Holocaust geleugnet, sie habe nur Zweifel und lediglich Fragen gestellt, für die sie seit Jahrzehnten verfolgt werde.
„Ich flehe Sie an! Hören Sie auf mit dem Lügen! Erkundigen Sie sich bei der Wissenschaft. Nehmen Sie auch die Argumente von Kritikern ernst!" — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Die Staatsanwältin sprach von „fanatischer Verblendung." — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Im Gerichtssaal in Hamburg sonnte sich Haverbeck im Applaus ihrer Anhänger. Die Wachtmeister mussten eingreifen. — *Spiegel* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Das Urteil
Das Landgericht Hamburg verurteilte Haverbeck zu 1 Jahr und 4 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe. Miteinbezogen wurde das Berliner Urteil von 2022. Vier Monate wurden als bereits vollstreckt angesehen, weil es in Hamburg zu mehrjährigen Verfahrensverzögerungen gekommen war. — *n-tv* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *ZEIT* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Das Urteil war nicht rechtskräftig. Haverbecks Verteidigung legte Revision ein. Das Verfahren ging zur revisionsgerichtlichen Überprüfung an das Hanseatische Oberlandesgericht. Bei einer Revision wird die Beweisaufnahme nicht wiederholt. Das Gericht prüft nur, ob das Urteil verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. — *Bild* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *Mindener Tageblatt* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Die Strafe, die sie nie antrat
Bis zu ihrem Tod am 20. November 2024 war das Urteil nicht rechtskräftig. Die Strafe trat sie nie an. — *tagesschau.de* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *DW* (externer Link, öffnet in neuem Tab), *WDR* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
20 Jahre nach ihrer ersten Verurteilung. 13 Verfahren. Fast fünf Jahre Haft an Einzelstrafen. Verbüßt hatte sie zweieinhalb Jahre, 2018 bis 2020 in Bielefeld. Die späteren Urteile, Berlin 2022 und Hamburg 2024, trat sie nicht an. Ihr Anwalt zweifelte ihre Haftfähigkeit an. — *WDR* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
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Was der Fall zeigt
Das Hamburger Urteil ist das letzte Kapitel einer 20-jährigen Verfahrensgeschichte. Es zeigt zwei Dinge zugleich, die sich widersprechen.
Die Leugnung des Holocaust wird in Deutschland konsequent verfolgt. Bis ins hohe Alter. Bis zum letzten Atemzug. Eine 95-jährige Frau im Rollstuhl wird vor Gericht gezogen, weil sie den Massenmord leugnet. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite: Das System braucht zu lange. Die Berufung dauerte 9 Jahre. Die Revision lag bis zum Tod nicht entschieden. Die Strafe wurde nie vollstreckt. 20 Jahre Prozesse, und die letzte Strafe trat sie nie an. „Eine viel zu lange Leine", sagte das Internationale Auschwitz Komitee. — *Wikipedia* (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Zwischen diesen beiden Seiten klafft eine Lücke. Die Justiz verfolgt. Die Justiz verurteilt. Aber die Justiz vollstreckt nicht immer. Bei Haverbeck blieb das letzte Urteil auf dem Papier. Sie starb, bevor es rechtskräftig wurde. 20 Jahre Prozesse, und das letzte Wort hatte nicht das Gericht, sondern der Tod.
*Weiter in Teil 7: Ihre 'Beweise' und die Methodik der Leugnung. Zurück in Teil 5: Berlin — Gaststätte und 'Volkslehrer'.*
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